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   VG Neustadt, 31.08.2018 - 1 L 1012/18.NW   

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https://dejure.org/2018,58231
VG Neustadt, 31.08.2018 - 1 L 1012/18.NW (https://dejure.org/2018,58231)
VG Neustadt, Entscheidung vom 31.08.2018 - 1 L 1012/18.NW (https://dejure.org/2018,58231)
VG Neustadt, Entscheidung vom 31. August 2018 - 1 L 1012/18.NW (https://dejure.org/2018,58231)
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Volltextveröffentlichung

  • esovgrp.de

    BeamtStG § 9,GG Art 33,GG Art 33 Abs 2,LV Art 19
    Auswahl, Beamtenrecht, Beamter, Beförderung, Bewerbung, Bewerbungsverfahren, Bewerbungsverfahrensanspruch, Justizvollzug, Konkurrenteneilverfahren, Konkurrentenstreit, Zulage

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Neustadt, 31.08.2018 - 1 L 1012/18
    a) Nach Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz (GG), Art. 19 der Landesverfassung (LV) und § 9 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) haben Bewerber um eine Beförderungsstelle einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über ihre Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei, allein nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung entscheidet (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch; BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -).
  • BVerwG, 03.12.2014 - 2 A 3.13

    Abbruch; Aufgabenbereich; Ausschreibung; Auswahlverfahren;

    Auszug aus VG Neustadt, 31.08.2018 - 1 L 1012/18
    Jeder Bewerber hat also einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr seine Bewerbung nur aus Gründen zurückweist, die in Einklang mit Art. 33 Abs. 2 GG stehen ( BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3/13 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2013 - 1 M 59/13

    Vorbeugender Eilrechtsschutz vor einer Auswahlentscheidung bei einer

    Auszug aus VG Neustadt, 31.08.2018 - 1 L 1012/18
    Ein vorbeugender Rechtsschutz besteht insoweit nicht (so allgemein in leicht abgewandelter Ausgangssituation: OVG S-A, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 1 M 59/13 -).
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